Preise

Die gesetzliche Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI (nur in Bayern)
Wer Pflegegeld bekommt, muss sich regelmäßig von einer anerkannten Stelle, beraten lassen, das ist vom Gesetz vorgeschrieben:
  • Bei Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Kalenderhalbjahr
  • Bei Pflegegrad 4 und 5: halbjährlich, also zweimal pro Kalenderjahr
  • (Bei Pflegegrad 1 freiwillig einmal pro Kalenderhalbjahr möglich)

✔ Ziel der Beratung:

  • Sicherstellung einer guten Pflege zu Hause
  • Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die häuslich Pflegenden
  • Vermeidung von Pflegefehlern
  • Informationen über Hilfsangebote und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

🪙 Kosten

Die Beratung ist für Pflegebedürftige kostenlos. Vorausgesetzt, der Pflegebedürftige hat bereits einen Pflegegrad!

kostenfrei

(Erst-)Beratung ohne Pflegegrad
Mein Angebot für die Beratung von Menschen, die noch keinen Pflegegrad haben, umfasst folgende Punkte:
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Beratung zu den Möglichkeiten der Antragstellung
  • mögliche Hilfen und Leistungen der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden können
  • finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die häusliche Pflege
  • Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen
10,00 €
je 10 Minuten
  • Mit einem Pflegegrad können Sie die Beratungskosten bei der Pflegekasse geltend machen, sofern Sie einen Pflegegrad 1 oder höher erhalten.
  • Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie zur Kostenerstattung an die Pflegekasse weiterleiten können.
  • Es steht Ihnen in Bayern auch Landespflegegeld zur freien Verwendung zu (derzeit 500 € jährlich), wenn Sie einen Pflegegrad 2 oder höher haben.

Alltagsbegleitung
  • zu Ämtern und Ärzten
  • zum Einkauf und sonstigen Besorgungen
  • nach Absprache auch ein gelegentlicher Ausflug
10,00 €
je 10 Minuten
0,50 € pro km
  • Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag als monatliches Budget von 131 Euro (§ 45b SGB XI) zu. Davon können Sie die Alltags- und Pflegebegleitung, Betreuungsangebote, Tages-/Nachtpflege oder Haushaltshilfe bezahlen. Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen, indem Sie die Rechnung an die Pflegekasse weiterleiten. Die Pflegekasse erstattet Ihnen dann den Betrag bis 131 Euro monatlich, bis das Budget ausgeschöpft ist.
  • In Bayern können Sie ab Pflegegrad 2 das Landespflegegeld beantragen, derzeit einmalig pro Jahr 500 € (Stand: Januar 2026)
  • Weitere Mittel wie Pflegehilfsmittel stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
  • Wir stellen Ihnen für unsere Leistungen monatlich eine Rechnung aus.

Allgemeine Dienstleistungen
Antragstellungen/-bearbeitung (Pflegegrad, Schwerbehinderung, Verhinderungspflege uvm.)
sonstige persönliche Beratung im Büro oder Zuhause
sonstige Beratung per Telefon, E-Mail, Video
Fahrtkostenpauschale Anfahrt ab dem 11 km,
0,50 € / km
Weitere Dienstleistungen auf Anfrage, ausgeschlossen sind haushaltsnahe Dienste.

Allgemeiner Hinweis
Abgerechnet wird im Regelfall die tatsächlich aufgewendete Zeit im 10 Minutentakt, mindestens jedoch 30 Minuten .
Die Fahrtkostenpauschale Anfahrt wird zusätzlich berechnet, wenn die Anfahrt mehr als 10 km beträgt, also tatsächlich gefahrene Kilometer abzüglich 10 km.
Alle Preise verstehen sich ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer, da mein Betrieb nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich trägt der jeweilige Auftraggeber die Kosten. Außer der Auftraggeber ist nach § 104 BGB geschäftsunfähig.

Ich nehme auch Aufträge von Verwandten, Freunden, ehrenamtlichen und gerichtlich bestellten Betreuern an, nachdem die Kostenübernahme geklärt ist.

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