| Die gesetzliche Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI (nur in Bayern) | |
Wer Pflegegeld bekommt, muss sich regelmäßig von einer anerkannten Stelle,
beraten lassen, das ist vom Gesetz vorgeschrieben:
✔ Ziel der Beratung:
Die Beratung ist für Pflegebedürftige kostenlos. Vorausgesetzt, der Pflegebedürftige hat bereits einen Pflegegrad! |
kostenfrei |
| (Erst-)Beratung ohne Pflegegrad | |
Mein Angebot für die Beratung von Menschen, die noch keinen Pflegegrad haben, umfasst folgende Punkte:
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10,00 €
je 10 Minuten |
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| Alltagsbegleitung | |
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10,00 €
je 10 Minuten 0,50 € pro km |
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| Allgemeine Dienstleistungen | |
| Antragstellungen/-bearbeitung (Pflegegrad, Schwerbehinderung, Verhinderungspflege uvm.) | |
| sonstige persönliche Beratung im Büro oder Zuhause | |
| sonstige Beratung per Telefon, E-Mail, Video | |
| Fahrtkostenpauschale Anfahrt |
ab dem 11 km,
0,50 € / km |
| Weitere Dienstleistungen auf Anfrage, ausgeschlossen sind haushaltsnahe Dienste. | |
| Allgemeiner Hinweis | |
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Abgerechnet wird im Regelfall die tatsächlich aufgewendete Zeit im 10 Minutentakt,
mindestens jedoch 30 Minuten
.
Die Fahrtkostenpauschale Anfahrt wird zusätzlich berechnet, wenn die Anfahrt mehr als 10 km beträgt, also tatsächlich gefahrene Kilometer abzüglich 10 km. Alle Preise verstehen sich ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer, da mein Betrieb nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist. |
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Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich trägt der jeweilige Auftraggeber die Kosten. Außer der Auftraggeber ist nach § 104 BGB geschäftsunfähig. Ich nehme auch Aufträge von Verwandten, Freunden, ehrenamtlichen und gerichtlich bestellten Betreuern an, nachdem die Kostenübernahme geklärt ist. |
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